Ministerin Scharrenbach: Über eine Milliarde Euro zusätzlich für die Kommunen

Kreis · Mit dem neuen Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2018 werden die Kommunen mit über eine Milliarde Euro entlastet.

Das hilft die traditionell hohen Belastungen der Kommunen besser zu tragen. Die nach Abschluss des Kassenzeitraums nun festen Berechnungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2018 haben ergeben, dass die Gesamtzuweisungen an die Kommunen allein aus dieser Quelle im kommenden Jahr mehr als 11,7 Milliarden Euro betragen werden. Das ist im Vergleich zur aktuellen Situation ein Plus von etwa 1,06 Milliarden Euro - und entspricht einer Steigerung von 9,96 Prozent.

Gegenüber den bereits bekannten Entlastungen geht damit ein zusätzlicher Betrag von etwa 230 Millionen Euro in die Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände.

"Auch wenn wir die seit Jahren entstandene Haushaltssituation der Kommunen nicht schlagartig ändern können: Über eine Milliarde Euro mehr bedeutet schon einen soliden Beitrag zur kommunalen Leistungsfähigkeit ", erklärt Kommunalministerin Ina Scharrenbach. Die Ministerin weiter: "Auch wenn diese Zusatzmittel aus dem GFG bei gleichbleibenden Bedingungen allein der Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes zu verdanken sind: Es ist die neue Landesregierung, die die weiteren Verbesserungen der kommunalen Finanzsituation bewirkt — von der Abschaffung der Kommunalsoli und der Absenkung des Vorweg-Abzugs über das Trägerrettungsprogramm für Kindertageseinrichtungen und die Neuregelung der Kostenteilung beim Unterhaltsvorschuss."

Für eine finanzielle Entlastung in vielen Kommunen hatte bereits die Abschaffung des so genannten Kommunalsoli gesorgt. Mit dem Wegfall der Zwangsabgabe für einige Kommunen, die die Vorgängerregierung durchgesetzt hatte, war schon eine Entlastung von über 90 Millionen Euro verbunden. Dieser Betrag wird vollständig aus der Landeskasse gezahlt. Finanzielle Verbesserungen bringt zudem die Absenkung des so genannten Vorweg-Abzugs im Gemeindefinanzierungsgesetz. Diese Regelung war zur zusätzlichen Finanzierung des Stärkungspaktes eingeführt worden, womit die Vorgängerregierung den Kommunen direkt Gelder entzogen hatte. Mit dem GFG 2018 wird dieser Vorweg-Abzug um 31 Millionen Euro abgebaut. Eine weitere Absenkung folgt in 2019 um 61 Millionen Euro sowie 2020 um 91 Millionen Euro.

Ferner sorgt das Trägerrettungsprogramm für Kindertageseinrichtungen mit einem Volumen von 500 Millionen Euro für Verbesserungen in den kommunalen Etats: Durch die Absenkung des kommunalen Kostenanteils beim Unterhaltsvorschuss wird die historisch bundesweit beispiellose Schlechterstellung der Kommunen Nordrhein-Westfalens beseitigt: Schon in diesem Jahr wird das Land hier 45 Millionen Euro mehr bereitstellen. Im kommenden Jahr werden es sogar voraussichtlich mehr als 100 Millionen Euro sein. Außerdem erhält Nordrhein-Westfalen aus der zweiten Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom Bund mehr als 1,1 Milliarden Euro. Die Städte und Gemeinden können das Geld, das vollständig vom Land weitergeleitet wird, zur Modernisierung und Sanierung ihrer Schulen nutzen.

Der finanziellen Verbesserung für die Städte und Gemeinden in NRW steht indes die Beteiligung der Kommunen an der erhöhten Krankenhausumlage gegenüber. Die damit fällig werdenden Belastungen von 100 Millionen Euro werden durch Änderungsantrag der Regierungsfraktionen allerdings erst im Haushalt 2018 kassenwirksam.

(Schaufenster Mettmann)