Sperrmüll muss getrennt werden
Mettmann · Eigentlich ist die Sperrmüllabfuhr in Mettmann ganz einfach und klar geregelt. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass auch Sachen, die nicht in den Sperrmüll gehören, an die Straße gestellt werden.
Diese Gegenstände können nicht mitgenommen werden und sorgen unnötigerweise für Ärger und Unmut, wenn sie liegen bleiben. Doch das muss nicht sein, wenn einige wichtige Regeln beachtet werden, sagt der städtische Abfallberater Wolfgang Orts. Bei der Sperrmüllabfuhr fährt der städtische Baubetriebshof alle Abholstellen zweimal an. Auf einer Tour wird nicht verwertbarer Sperrmüll wie Polstermöbel, Matratzen und Teppiche eingesammelt und zur Müllverbrennungsanlage gebracht. Auf der zweiten Tour werden Einrichtungsgegenstände und Möbel aus Holz eingesammelt, die noch verwertet werden können.
Die angemeldeten Sperrmüllgegenstände aus Holz müssen am Abfuhrtag getrennt vom restlichen Sperrmüll bereitgestellt werden. Häufig werden die unterschiedlichen Materialien unsortiert herausgestellt. Die Müllwerker müssten das wilde Durcheinander durchwühlen, um an die verwertbaren Teile zu gelangen. "Das wäre nicht nur sehr zeitaufwendig, sondern ist aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht zulässig", betont Abfallberater Orts.
Bunt gemischte Sperrmüllhaufen werden deshalb nicht entsorgt und bleiben so lange stehen, bis vom Auftraggeber alles richtig sortiert wurde. Ebenso wichtig: Die Sperrmüllmenge ist auf maximal drei Kubikmeter begrenzt. Bei auseinandergebauten Einrichtungsgegenständen und Möbeln entspricht das einer gestapelten Menge von beispielsweise einem Meter Höhe, einem Meter Tiefe und drei Meter Breite. Größere Mengen sind kostenpflichtig und werden in Rechnung gestellt.
Immer wieder kommt es laut Orts vor, dass auch Abfallsäcke sowie Kartons und Kisten mit Unrat zum Sperrmüll gestellt werden. Orts: "Restmüll hat im Sperrmüll nichts zu suchen und wird stehen gelassen." Fernsehgeräte, Monitore und anderer Elektronikschrott gehören auch nicht in den Sperrmüll. Diese Sachen können auf dem Recyclinghof, Hammerstraße 31, abgegeben werden. Lediglich elektrische Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde und große Kühl- und Gefriergeräte werden unabhängig von der normalen Sperrmüllabfuhr abgeholt.
Weitere Informationen zur Sperrmüllabfuhr gibt es auf der städtischen Homepage unter http://www.mettmann.de/abfallberatung/sammelsysteme/sperrmettmann.php