Nur noch wenig Zeit für Nachbesserungen von Bauanträgen
Mettmann · Die Bauaufsichtsbehörde muss aufgrund von Änderungen der Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) bis zum Jahresende alle fehlerhafteten oder unvollständigen Bauvorlagen auf Genehmigungsfähigkeit prüfen.
Aufgrund dieses erhöhten Arbeitsaufwands kann die Bauaufsichtsbehörde bis auf weiteres nur noch eine Sprechzeit donnerstags von 14 Uhr bis 17.30 Uhr anbieten.
Zum 1. Januar 2019 tritt eine neue Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in Kraft. Deshalb können bereits gestellte Bauanträge bis zum 31. Dezember 2018 nur dann nach den Regelungen der zurzeit geltenden Bauordnung (BauO NRW 2000) genehmigt werden, wenn sie vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht wurden. Ab dem 1. Januar 2019 eingereichte Bauanträge sind ausschließlich nach den dann geltenden Bestimmungen zu beantragen und zu genehmigen.
Daraus folgt, dass jetzt nur noch eine kurze Nachbesserungszeit für die bereits vorliegenden Bauanträge gewährt werden kann. Gemäß §72 Abs.1 BauO NRW 2000 müssen zur Jahresfrist nicht fehlerhafte oder unvollständige Bauanträge zurückgewiesen werden.
Da eine hohe Anzahl an mängelbehafteten Bauvorlagen in verschiedenen Verfahren vorliegt, prüft die Bauaufsicht zurzeit alle laufenden, aber noch nicht genehmigten Verfahren im Hinblick auf ihre Genehmigungsfähigkeit.
Aus diesem Grund kann bis auf Weiteres nur noch eine Sprechzeit donnerstags von 14 Uhr bis 17.30 Uhr angeboten werden. Architekten und Bauherren werden gebeten, die mit ihnen bereits kommunizierten Mängel aus laufenden Vorgängen kurzfristig zu beheben und die Bauvorlagen entsprechend zu ergänzen.
Der letzte Arbeitstag im Rathaus in diesem Jahr ist der 21. Dezember. Daher wird empfohlen, nach Möglichkeit von Neubeantragungen nach dem aktuellen Recht abzusehen und die Vorhaben erst nach dem 1. Januar 2019 zu beantragen.