Bei den Häusern handelt es sich um Gebäude, bei denen eine Fußbodenhöhe 22 Meter oder mehr über Gelände liegt. Dort kommt die Feuerwehr mit Drehleiter oder Lift nicht mehr heran. Deshalb muss es dort auch einen baulichen zweiten Rettungsweg (im oder am Gebäude) geben. Die Eigentümer der Hochhäuser werden gebeten, ihre Fassaden durch einen Sachverständigen auf mögliche Brandgefahren untersuchen zu lassen und der Bauaufsichtsbehörde innerhalb von vier Wochen das Ergebnis mitzuteilen.
Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bauherr für die verwendeten Bauprodukte verantwortlich ist und nicht die Behörde. Das Material einer Wärmedämmung ist in keinem Fall Bestandteil einer Genehmigung.