Jugendhilfeausschuss beschließt Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung

Mettmann · Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben am Donnerstagabend, 21. Februar, die Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung mit dem entsprechenden Platzangebot für das Betreuungsjahr 2019/20 einstimmig verabschiedet.

Das Jugendamt muss die Bedarfsplanung bis zum 15. März beim Landesjugendamt beantragt haben, um auf dieser Basis die Betriebskostenförderung des Landes zu erhalten. Außerdem hat der Fachausschuss die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten für eine dringend notwendige Erweiterung der städtischen Kita in Obschwarzbach um eine Gruppe zu prüfen. Die Kita-Bedarfsplanung sieht darüber hinaus vor, dass weitere Betreuungsplätze für insgesamt sieben Gruppen geschaffen werden müssen. Die Verwaltung wurde vom Jugendhilfeausschuss beauftragt, Grundstücke zu suchen, die dafür in Frage kommen. Die Ergebnisse soll die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss vorstellen. Dafür könnte es verschiedene Optionen geben, je nach Grundstück: Neubau einer Kita mit sieben Gruppen oder aber zwei neue Einrichtungen mit vier- und drei Gruppen.

Das NRW-Ministerium hat mitgeteilt, dass für die Schaffung neuer Betreuungsplätze in den Kommunen ausreichende Investitionsmittel zur Verfügung stehen. Das Land garantiere, jeden notwendigen Platz beim Ausbau zu bewilligen und auf Grundlage der gültigen Förderrichtlinien zu finanzieren. Zurzeit gibt es 18.000 Euro pro Platz bei einem Neu- oder Erweiterungsbau.

(Schaufenster Mettmann)