Einheitliches Anmeldeverfahren und Anmeldefrist für einen Kindergartenplatz zum 1. August

Mettmann · Alle Kindergärten in Mettmann nehmen für das neue Kindergartenjahr, das am 1. August 2015 beginnt, noch bis zum 21. Januar 2015 Anmeldungen entgegen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen sind unter anderem auf der Homepage www.mettmann.de zu finden. Das einheitliche Anmeldeverfahren für alle Mettmanner Kindergärten bietet den Eltern die Möglichkeit, ihr Kind in bis zu drei Einrichtungen über das System "Kita-VM" vormerken zu lassen. Für die Eltern bedeutet dies, dass sie ihr Kind in ihrer Wunscheinrichtung / dem Kindergarten ihrer ersten Wahl anmelden. Eltern informieren die dortige Leiterin über die beiden Kindergärten, die für sie als 2. oder 3. Wahl ebenfalls noch in Frage kommen.
Vielfachanmeldungen können so vermieden werden.
Nach wie vor entscheiden die jeweiligen Einrichtungsträger über die Aufnahmen der Kinder für ihren Kindergarten und berücksichtigen dabei zunächst die Kinder, für die ihr Kindergarten die Wunscheinrichtung Nr. 1 ist. Die ersten Platzzusagen werden dann am 4. Februar versandt. Eltern die eine Zusage erhalten, müssen dann bis zum 13. Februar bestätigen, ob sie den Platz nehmen werden. Anschließend erfolgt die Vergabe der noch freien Plätze, so dass spätestens bis Mitte März alle Platzzusagen erteilt worden sind.

Eltern, die sich für einen Platz in der Kindertagespflege ab dem 01. August 2015 interessieren, können sich an die Fachberatungsstelle "Kindertagespflege" des Jugendamtes, Frau Giannona und Frau Rutten (Tel. 980-433) wenden.

(Schaufenster Mettmann)