Leserbrief zum Sturmtief Friederike "Die gültige Baumschutzsatzung verhindert eine rechtzeitige Gefahrenabwehr"
Mettmann · Zu unserem Artikel "Friekerike hält die Feuerwehr in Atem" erreichte uns folgende Leserzuschrift.
"Danke für die Bilder, die uns allen die Gefahren großer Bäume eindrucksvoll bewusst gemacht haben sollten. Sie zeigen, dass nicht nur 'Flachwurzler', wie die inzwischen als innerstädtisches Problem erkannten Fichten, sondern auch große und sogar unbelaubte Bäume - mit Stammgewichten im Tonnenbereich - sturmgefährdet sind. Auch der Laie kann sich gut vorstellen, dass Hausmauern und Dachstühle dem Einschlag eines solchen Brockens nichts entgegenzusetzen haben. Baumexperten räumen inzwischen auch ein, dass gerade bei den im Winter vom Regen durchweichten Böden die Standfestigkeit der Bäume kaum zu beurteilen ist. Das heißt die heute gültige Baumschutzsatzung verhindert de facto eine rechtzeitige Gefahrenabwehr.
Wie kann man aber dann Häuser und die darin befindlichen Menschen schützen? Der Rat der Stadt Mettmann muss handeln und die Baumschutzsatzung dahingehend nachbessern, dass alle Bäume, die durch ihre Höhe und ihr Gewicht geeignet sind Häuser ernsthaft zu schädigen, nicht mehr unter den Schutz der Satzung fallen. Nach Kyrill im Januar 2007, der in NRW ganze Fichtenwälder niedermähte, brauchte der Rat mehr als sieben Jahre bis Fichten in Mettmann nicht mehr als schutzwürdig behandelt wurden. Es wäre schön, wenn die Bürger diese Stadt nicht erneut so lange auf die Politik warten müssten um ihr Eigentum und ihre Gesundheit schützen zu können.
Zur besseren Verdeutlichung meines Anliegens füge ich Ihnen noch zwei Fotos bei, welche die von mir angesprochenen Gefahren in meiner unmittelbaren Wohnumgebung Am Pfingstgarten zeigen. Das dritte Foto zeigt den AWO Kindergarten an der Düsseldorfer Straße. Ich möchte mir nicht vorstellen, welche Folgen einer der gezeigten Bäume im Falle einer Entwurzelung auf die Leichtbauten und darin schutzsuchende Kinder haben könnte."
Jürgen Weidner, Mettmann
Hinweis
Die in Leserbriefen geäußerte Meinung gibt nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich außerdem sinngemäße Kürzungen vor. Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt.