Der Bund der Steuerzahler NRW informiert über die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung 2017 gilt zum letzten Mal der alte Stichtag
Kreis · Steuerzahler sollten sich Mittwoch, den 31. Mai 2017 im Kalenderjahr dick ankreuzen. Denn bis zu diesem Datum müssen die Steuererklärungen für das Jahr 2016 grundsätzlich beim Finanzamt eingehen, erklärt der Bund der Steuerzahler NRW.
Zwar hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Abgabefristen mit dem Steuermodernisierungsgesetz um zwei Monate verlängert, die Regelung gilt aber noch nicht für dieses Jahr. Darauf weist das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Verwaltungsschreiben vom 2. Januar 2017 hin. Erst für die Steuererklärung 2018, die im Jahr 2019 abgegeben wird, gibt es zwei Monate länger Zeit. Wird die Erklärung mit Unterstützung von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Rechtsanwalt angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung auf den 31. Dezember. Da der 31. Dezember 2017 in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, müssen die Erklärungen für 2016 spätestens am 2. Januar 2018 beim Finanzamt sein. Dennoch sollten die Steuerzahler nicht bis kurz vor Toresschluss warten und sich rechtzeitig an den Berater wenden, sodass die Erklärung noch fristgerecht angefertigt werden kann.
Ganz entspannt können diejenigen sein, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Angestellte Singles und Paare mit der Steuerklasse 4/4 ohne weitere Einkünfte brauchen meist keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Sie können jedoch freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Dies lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Dafür haben diese Steuerzahler vier Jahre Zeit, so der Bund der Steuerzahler abschließend.