Kreis Mettmann und Naturschutzverein Neandertal setzen Kooperation fort Zusammenarbeit zum Wohle des eizeitlichen Wildgeheges

Kreis · Landrat Thomas Hendele, der Vorsitzende des Naturschutzvereins Neandertal Prof. Dr. Gerd-Christian Weniger und Vereinsgeschäftsführer Otto Kahm unterzeichneten am Montag, 20. Juni, einen Vertrag, mit dem die bereits jahrzehntelange gute und enge Zusammenarbeit zwischen Kreis und Naturschutzverein auf rechtlich sichere Füße gestellt und langfristig gesichert wird.

Weniger, Hendele und Kahm.

Foto: Kreis Mettmann

Der Vertrag löst eine Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 1987 ab. Damals war noch der inzwischen aufgelöste Zweckverband Neandertal Betreiber des Wildgeheges. Einige Regelungen waren überholt und wurden nun den tatsächlichen Gegebenheiten und Zukunftsperspektiven angepasst.

Das Eiszeitliche Wildgehege Neandertal zeichnet sich durch eine naturnahe und artgerechte Haltung von Tieren aus, die im Leben der Menschen der Eiszeit grundlegende Bedeutung hatten. Das Wildgehege ergänzt zum einen die Inhalte des Neanderthal Museums im Sinne der Umweltbildung, zum anderen dient das Wildgehege der Naherholung im Kreis Mettmann. Die Flächen des Wildgeheges dienen dabei mit ihren vielfältigen Strukturen dem Naturschutz sowie dem Artenschutz im Neandertal. Das Wildgehege ist zugleich eine anerkannte Zuchtstätte von Auerochsen und Tarpanen.

Die Weiden der Tiere befinden sich hauptsächlich im Neandertal. Je nach Bedarf werden geeignete externe Flächen in die Bewirtschaftung und Tierhaltung mit einbezogen (z.B. Flächen in Erkrath-Bruchhausen).

Zweck der jetzt unterzeichneten Vereinbarung ist es, den Betrieb des Wildgeheges zu sichern und Grundsätze für eine Weiterentwicklung zu vereinbaren. Ein Ziel ist dabei die Wiederaufnahme der Wisentzucht, um einen wichtigen Beitrag für die Erhaltung dieser bedrohten Art zu leisten.

Der Naturschutzverein hatte das Wildgehege in den 1930er Jahren geplant, errichtet und zunächst auch betrieben. 1968 übernahm der Zweckverband Wildgehege Neandertal den Betrieb. Nach Auflösung des Zweckverbandes wurde 2011 der Kreis dessen Rechtsnachfolger und betreibt seitdem das Wildgehege auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Kommunen des ehemaligen Zweckverbandes.

Der Naturschutzverein unterstützt als Miteigentümer an Flächen und Tieren das Wildgehege durch einen Beitrag zu den Betriebskosten und durch Öffentlichkeitsarbeit.