Streikanzeige an Arbeitsagentur notwendig!

Kreis · Aus aktuellem Anlass weist die Agentur für Arbeit Mettmann darauf hin, dass Arbeitgeber, in deren Betrieben ein Arbeitskampf stattfindet, gesetzlich dazu verpflichtet sind, Beginn und Ende der örtlichen Agentur für Arbeit unmittelbar anzuzeigen.


Diese Regelung gilt auch für Warnstreiks. Die Vordrucke für die Streikanzeige stehen online zur Verfügung:

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/index.htm

(Schaufenster Mettmann)