Urteil zu Dieselfahrverbote in Köln und Bonn "Pendler dürfen nicht Verlierer des Dieselskandals sein"
Kreis · Angesichts des aktuellen Urteils für Dieselfahrverbote in Bonn und Köln fordert der Landkreistag NRW umfassende Nachrüstungen und flankierende Maßnahmen für Pendlerverkehre und den öffentlichen Personennahverkehr.
"Die Immissionsbelastungen müssen dauerhaft verringert werden", betonte der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann). Grenzwerte müssten eingehalten werden, um die Gesundheit der Menschen in den betroffenen Gebieten zu schützen.
Hendele forderte sowohl den Bund als auch das Land auf, endlich die Automobilindustrie in die Pflicht zu nehmen, um die Stickoxid-Grenzwerte zu reduzieren und Fahrverboten vorzubeugen. "Dieselfahrverbote müssen möglichst verhindert werden. Zudem muss den Besitzern von Dieselfahrzeugen eine schnelle und umfassende technische Nachrüstung angeboten werden — und zwar schon ab dem nächsten Jahr und für alle Hersteller", fordert Hendele. Das beschlossene Paket für Nachrüstungen auf Bundesebene reiche nicht aus, da es erst ab 2020 greife und verschiedene deutsche Hersteller und sämtliche ausländische Hersteller ausnehme. "Zur Not muss hier der Gesetzgeber auf Bundesebene tätig werden und Hersteller zur Hardwarenachrüstung von Dieselfahrzeugen gesetzlich verpflichten."
Der LKT NRW sieht die Folgen der jüngsten Entscheidungen des Verwaltungsgericht Köln für weitreichende Fahrverbote für Diesel-PKW in Bonn und Köln sehr kritisch. Betroffen wären nicht nur Bewohner der Städte Köln und Bonn, sondern auch viele Pendler, aber auch Handwerker und andere Selbständige aus der Umgebung. Deshalb müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Fahrverboten nicht nur auf Betroffene in den Großstädten selbst abzielen, sondern auch das Umland mit einbeziehen. Alle Besitzer von Dieselfahrzeugen in Kreisen im Umland der betroffenen Großstädte und Ballungsräume sollten daher in Maßnahmen einbezogen werden. "Die Pendler dürfen nicht die Verlierer des Dieselskandals werden", betonte Hendele.
Darüber hinaus spricht sich der LKT NRW dafür aus, dass die zuständige Bezirksregierung Köln die jetzige Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster überprüfen lässt. "Wir brauchen ein möglichst einheitliches Vorgehen und Rechtssicherheit bei der Frage möglicher Dieselfahrverbote in NRW. Zudem muss geklärt werden, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei den jetzigen Gerichtsentscheidungen ausreichend berücksichtigt worden ist. Das kann abschließend und verbindlich für ganz NRW nur das Oberverwaltungsgericht in Münster", so Hendele weiter.
Auch seien flankierende Maßnahmen für die betroffenen Städte und die Kreise und Städte in deren Umland dringend erforderlich. Das umfasse eine verbesserte - möglichst digitale Steuerung von Verkehrsflüssen - zur Vermeidung von Stickoxidemissionen, eine Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in den betroffenen Städten und im Umland, einen massiven Ausbau von Pendlerparklätzen, Park&Ride-Stationen zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel sowie den Ausbau von regionalen Radschnellwegen. Mittel- und langfristig zählen hierzu auch Taktverdichtungen im Schienenverkehr, Streckenausbau und Streckenreaktivierungen im Schienenverkehr und auch der Aufbau regionaler Schnellbuslinien, um Orte, die heute schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind, an die Großstädte und Ballungsräume anzubinden - und so Autofahrern das Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel überhaupt zu ermöglichen.