Sozialwohnungen und Wohnungen für Flüchtlinge Land verbessert Förderkonditionen
Kreis · Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW hat die Förderkonditionen für die Errichtung von Sozialwohnungen und Flüchtlingswohnungen verbessert.
So erhalten Bauherren im Kreis Mettmann für Neubauten und Neuschaffungen im Wohnungsbestand je nach Gemeinde 15 oder 25 Prozent Tilgungsnachlass auf Fördergelder des Landes NRW für den Bau von Sozialwohnungen. Auf Förderdarlehen für kleine Wohnungen, Aufzüge und Abrisskosten werden sogar Tilgungsnachlässe in Höhe von 50 Prozent eingeräumt.
Auch auf Förderdarlehen für Wohnraum für Flüchtlinge werden Tilgungsnachlässe gewährt. Werden Flüchtlingswohnungen neu gebaut oder durch Um- oder Ausbau im Wohnungsbestand geschaffen, beträgt der Tilgungsnachlass je nach Gemeinde 25 oder 35 Prozent. Werden Fördermittel für bauliche Maßnahmen zur Herrichtung oder Anpassung von Wohnraum für Flüchtlinge in Anspruch genommen, beträgt der Tilgungsnachlass 30 Prozent.
Tilgungsnachlässe wirken wie Zuschüsse zu den Gesamtkosten einer Baumaßnahme und sind deshalb für Investoren besonders attraktiv. Auch Kombinationsmodelle mit dem Programm der NRW.Bank sind möglich und bieten weitere interessante Anreize. Zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln für Sozialwohnungen und Flüchtlingswohnungen ist der Kreis Mettmann. Ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und welche Finanzierungsvarianten denkbar sind, kann in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bewilligungsbehörde des Kreises Mettmann stehen hierfür gerne zur Verfügung. Terminabsprache unter 02104/992677 oder wohnungswesen@kreis-mettmann.de empfohlen.