Kreisveterinäramt warnt: Herumstreunende Tiere sind keine Urlaubsmitbringsel

Kreis · Zu Beginn der Sommerferien warnt das Kreisveterinäramt vor der Einfuhr von streunenden Hunden und Katzen. In zahlreichen Ländern Europas sind herumstreuende, ausgehungerte oder verletzte Hunde und Katzen vorzufinden.

Viele Eltern wollen ihren Kindern die Bitte, den hungrigen, allein herum streuenden Welpen mitzunehmen, nicht ausschlagen. Dies mag aus moralischen Gesichtspunkten nachvollziehbar sein. Hunde und Katzen aus den Tropen, Subtropen oder Südeuropa können jedoch Krankheiten einschleppen, die für Tiere aber auch für den Menschen gefährlich sind. Darüber hinaus kann die Einfuhr eines Tieres für die Halter ungeahnte Kosten verursachen, wenn die geltenden Einreisebestimmungen nicht eingehalten werden. Wer ein Tier rechtswidrig ins Land bringt, muss damit rechnen, dass das Tier auf Kosten des Halters für einen längeren Zeitraum unter Quarantäne gestellt wird.

Die Bestimmungen sind zugunsten des Schutzes vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut sehr streng. So muss beispielsweise für die im europäischen Ausland erworbenen Tiere ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Außerdem müssen die Tiere über eine wirksame Tollwutimpfung verfügen. Bei der Einfuhr von Tieren aus einigen Nicht-EU-Ländern, wie beispielsweise Ägypten, müssen die Tiere darüber hinaus vor der Einfuhr nach Deutschland bestimmten Tests unterzogen werden. Weitere Informationen gibt es unter www.kreis-mettmann.de (Rubrik "Reisen mit Tieren und Tiertransporte"). Dort sind auch Merkblätter des Kreisveterinäramtes zu der Thematik zu finden.

(Schaufenster Mettmann)