Handy am Ohr, gefälschter Führerschein, Drogen konsumiert und falsche Fahrzeugpapiere

Kreis · Weil er einer Streifenwagenbesatzung der Polizei am späten Montagabend gegen 22.20 Uhr als Fahrer eines silbergrauen Renault Megane auf der Rheinlandstraße in Heiligenhaus begegnete und dabei ein Handy am Ohr hielt, stoppten die Heiligenhauser Beamten den Wagen mit roten Überführungskennzeichen aus dem Bereich Essen.

Mit seinem Handy während der Fahrt telefoniert zu haben, bestritt der 32-jährige Mann aus Heiligenhaus bei der anschließenden Kontrolle beinahe erwartungsgemäß. Doch dies sollte auch nur der geringste Vorwurf bleiben, der am Ende gegen den Renault-Fahrer im Raume stand.

Denn bei der Fahrer- und Fahrzeugkontrolle legte der 32-Jährige nur die Kopie eines georgischen Führerscheins als vermeintliche Fahrerlaubnis vor. Doch selbst diese hielt einer polizeilichen Überprüfung nicht stand, weil sie gravierende Unstimmigkeiten in der Gestaltung, zudem Fälschungsmerkmale und deutliche Fehler aufwies.

Weiterhin stellten die Beamten fest, dass der Kontrollierte offensichtlich unter Drogeneinfluss stand und schon in erster Befragung einräumte, am Vortag Heroin konsumiert zu haben. Letztendlich zeigten dann auch die vorgelegten Fahrzeugpapiere und eine TÜV-Bescheinigung des Renaults deutliche Unstimmigkeiten und ließen Zweifel an ihrer Richtigkeit aufkommen. Als der 32-jährige Mann dann noch einräumte den Wagen ohne Kenntnis und Erlaubnis seines Besitzers zu fahren, rundete dies die polizeilichen Erkenntnisse nur noch ab.

Die Führerscheinkopie und alle vorgezeigten Fahrzeugpapiere wurden von der Polizei zur weiteren Prüfung und als Beweismittel sichergestellt. Für die Beweisführung zum Drogenkonsum wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr untersagten die Beamten dem Beschuldigten ausdrücklich und bis auf weiteres.

Letztendlich leitete die Heiligenhauser Polizei gleich mehrere Strafverfahren gegen den 32-jährigen Heiligenhauser ein, welche auf Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss, Urkundenfälschung sowie unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs lauten, dabei natürlich auch noch den Handyverstoß als Ordnungswidrigkeit zusätzlich auflisten.

(Schaufenster Mettmann)