Freie Sicht im Straßenverkehr

Kreis · Die deutsche Verkehrswacht warnt vor Kostümen hinterm Steuer. Grundsätzlich sind diese zwar erlaubt, aber nur wenn dadurch keine Sicht- oder Hörbehinderungen für den Fahrer entstehen.

Falls der Fahrer durch überdimensional große Brillen, Perücken oder ähnliches nicht mehr in der Lage ist, den Schulterblick auszuführen und den Kopf in alle Richtungen zu drehen, verliert der Fahrer den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls. Außerdem wird das Fahren mit Sichtbehinderung mit einem Ordnungsgeld geahndet.

(Schaufenster Mettmann)