Energie-Label nun auch für Heizungen
Kreis · Was bei Kühlschränken und Waschmaschinen schon länger gilt, hält dieses Jahr auch in Heizungskellern Einzug: Neue Heizungen müssen in der EU seit dem 26. September ein Energielabel tragen.
Peter Wobbe, Koordinator des Projekts ALTBAUNEU beim Kreis Mettmann: "Das Label gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient die Heizungsanlage und ihre Komponenten sind. Die Bandbreite reicht von A++ bei sehr guter bis G bei mangelnder Effizienz. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, gleichzeitig entfällt die Klasse G."
Ab dem 1. Januar 2016 gilt das neue Effizienzlabel dann auch für alte Heizgeräte. Das Etikett anbringen dürfen zum Beispiel Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Gebäudeenergieberater des Handwerks. Zunächst gilt diese Regelung nur für Heizgeräte, die gasförmige und flüssige Brennstoffe nutzen (bis Baujahr 1986 einschließlich).
"Aber", so Peter Wobbe, "die bessere Effizienzklasse einer Heizung bedeutet nicht automatisch eine Senkung der Betriebskosten. Denn welche Heizung die energie- bzw. kosteneffizienteste ist, hängt stark vom Zustand des einzelnen Gebäudes ab. So kann zum Beispiel eine Wärmepumpe trotz besserer Effizienznoten in einem ungedämmten Baubestand höhere Betriebs- und Investitionskosten verursachen als ein Gas- oder Holzheizkessel. Am besten ist es, sich von einem Fachmann dazu beraten zu lassen."
Für den Eigentümer oder Mieter ist das Anbringen des Etiketts kostenfrei. Sie müssen für die Etikettierung nicht selbst aktiv werden, haben das Anbringen des Etiketts jedoch zu dulden.
Mindeststandard wird künftig die sogenannte Brennwerttechnik sein. Ineffiziente Niedertemperaturheizgeräte, die im Abgas enthaltene Energie nicht nutzen, sind künftig nicht mehr zulässig und werden vom Markt verschwinden. Im Rahmen der Anbringung des Labels informiert der Fachmann über Angebote zu Heizungschecks, Vor-Ort-Beratungen sowie über Fördermöglichkeiten. Das Ziel der Bundesregierung in Zeiten der Energiewende liegt auf der Hand: Kenntnisse der Verbraucher zum Zustand ihres Heizkessels verbessern und so die Motivation zum Austausch hin zu einem hoch effizienten System erhöhen.
"Damit das Effizienzlabel nicht als Werbemittel missbraucht wird", so Peter Wobbe, "dürfen die Label nur von dem angebracht werden, der mit dem Eigentümer oder Mieter des jeweiligen Gerätes in einem bestehenden Vertragsverhältnis mit Bezug zu den Heizgeräten oder zur energetischen Sanierung des Gesamtgebäudes steht oder vom Eigentümer oder Mieter mit der Untersuchung der Heizgeräte beauftragt worden ist."
Informationen zu Altbausanierung und Fachfirmen unter www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann. Ansprechpartner ist Peter Wobbe, altbauneu@kreis-mettmann.de .
Hintergrund:
Das Energieeffizienzlabel geht zurück auf die 2009 beschlossene Ökodesign-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates. Die Richtlinie soll vor allem für die Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte einen rechtlichen Rahmen schaffen.