Uniklinik Düsseldorf begrüßt Landesvorschlag für Schlichtungsverfahren „Chance auf gemeinsam getragene Entlastung“

Düsseldorf · Ein Schlichtungsverfahren soll jetzt die Verhandlungen zwischen den Universitätskliniken Düsseldorf und Essen und der Gewerkschaft verdi zu einem Ergebnis führen. Das ist das Ergebnis eines Vermittlungsgesprächs, zu dem NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef-Laumann alle Beteiligten am Montag eingeladen hatten.

Das Schlichtungsverfahren soll schnellstmöglich beginnen. Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) begrüßt diese Verabredung. "Ein solches Schlichtungsverfahren ist nun die Chance für eine gemeinsam getragene und faire Vereinbarung für Entlastung auf der Grundlage der Inhalte der aktuellen Vereinbarung in Baden-Württemberg und zwar unterhalb der Tarifvertragsebene", erklärt Ekkehard Zimmer, Kaufmännischer Direktor und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des UKD.

Alle Teilnehmer des Vermittlungsgesprächs haben sich jetzt verbindlich darauf verständigt, eine "verlässliche und rechtssichere Vereinbarung zwischen Tarifvertrag und Dienstvereinbarung zu treffen […]." So steht es in einer "Verabredung über Entlastung". Diese Verabredung wurde sowohl von den Vorständen der beiden Unikliniken als auch von verdi unterzeichnet. Sie stellt damit den Rahmen für das Schlichtungsverfahren dar.

Der Schlichter oder die Schlichterin werden nun kurzfristig benannt. Für die Schlichtungsgespräche sind drei Tage vorgesehen. In diesem Zeitraum sollen die Streiks unterbrochen werden.

Zuletzt hatte der Vorstand des UKD am 14. August ein konkretes Entlastungsangebot unterbreitet. Dies war seitens der Gewerkschaft abgelehnt worden. Inhalte dieses Angebotes waren:

• Eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen Vorstand und verdi, die vom Personalrat des Universitätsklinikums mitgezeichnet wird

• 100 zusätzliche Stellen in der Pflege, davon 30 noch im Jahr 2018

• Eine Vereinbarung zur Verbesserung der praktischen Ausbildung in der Pflege

• Regelungen zur Personalbedarfsbemessung, eine feste Definition von Soll- und Regelbesetzungen, auch zur Nachtdienstbesetzung auf den Stationen

• Einen konkreten Vorschlag zum Konsequenzenmanagement, der den Umgang mit Personalengpässen regelt.

(Schaufenster Mettmann)