Armut muss in allen Altersgruppen bekämpft werden

Kreis · Die veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Armutsgefährdung im Jahr 2015 sind aus Sicht des Sozialverbands VdK Deutschland alarmierend.

Demnach ist die Armutsgefährdungsquote im Vergleich zu 2014 von 15,4 auf 15,7 Prozent gestiegen. "Es ist beschämend für ein reiches Land wie Deutschland, wenn 15,7 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht sind", erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

Um Armut in allen Altersgruppen nachhaltig zu bekämpfen und vorzubeugen, fordert der Sozialverband VdK Maßnahmen in verschiedenen Politikfeldern. "Erst durch das Zusammenwirken von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, von Bildungs-, Familien-, Gesundheits- und Wohnungspolitik kann Armut in unserem Land nachhaltig bekämpft werden", so Mascher. Wirksame Armutsbekämpfung muss aus Sicht des VdK bereits im Kindesalter beginnen. "Dazu gehört etwa ein bedarfsgerechter Hartz-IV-Regelsatz, der Armut verhindert und gute Teilhabemöglichkeiten bietet sowie vor Ausgrenzungen schützt. Die nun beschlossenen Erhöhungen fallen viel zu gering aus", so die VdK-Präsidentin.

Ebenso wichtig seien Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik. "Einkommensarmut ist die wesentliche Ursache für Altersarmut. Mit einem deutlich höheren gesetzlichen Mindestlohn und einem Zurückdrängen des Niedriglohnsektors muss dafür gesorgt werden, dass Menschen wieder von ihrer Arbeit leben und eine angemessene Alterssicherung über Grundsicherungsniveau aufbauen können. Davon würden vor allem Frauen profitieren, die oft in Teilzeitarbeit, prekären Beschäftigungen und Minijobs sind", betont Mascher. Um Armut entgegenzuwirken, braucht es aus Sicht des VdK aber auch mehr Mittel für nachhaltige Programme zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen.

Zudem müsse in der Rentenpolitik endlich nachgebessert werden, denn der Trend zur Altersarmut halte an. "Um der Zunahme von Altersarmut entgegenzuwirken, sind darüber hinaus eine Stabilisierung des Rentenniveaus, die Einführung eines Freibetrags von 100 Euro für Grundsicherungsbezieher sowie die Abschaffung der Abschläge für Erwerbsminderungsrentner erforderlich", so Mascher.

(Schaufenster Mettmann)