Bürger werden frühzeitig beteiligt Änderungsentwurf zum Landschaftsplan liegt öffentlich aus

Kreis · Bereits seit 1984 verfügt der Kreis Mettmann über einen flächendeckenden Landschaftsplan. Der Landschaftsplan ist ein wichtiges Instrument der Landschaftspflege und der Naturschutzarbeit im Kreis Mettmann.

Durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen und Brachen in der freien Landschaft sorgt er für einen grundlegenden Schutz von Natur und Landschaft. Gleichzeitig sichert er die Erholungsgebiete der Bevölkerung. Er erstreckt sich im Wesentlichen auf die Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Ein Landschaftsplan ist kein statisches Gebilde. So wie die Natur und unsere Stadtbilder sich verändern, bedarf auch der Landschaftsplan einer Aktualisierung und Überarbeitung. Auch die rechtlichen und fachlichen Grundlagen werden immer wieder an aktuelle gesellschaftliche Anforderungen angepasst. Aus diesem Grunde wurde der Landschaftsplan bereits mehrfach geändert. So wurde er bislang grundlegend in fünf der zehn kreisangehörigen Städte überarbeitet. Rechtliche und formale Anpassungen wurden zuletzt im September 2012 für das gesamte Kreisgebiet durchgeführt.

Schwerpunkt des aktuellen 6. Änderungsverfahrens ist die grundlegende Überarbeitung des Landschaftsplanes in den Städten Velbert und Wülfrath. Dabei ist u.a. die Erweiterung und Neuausweisung von Naturschutzgebieten vorwiegend innerhalb der im Regionalplan-Entwurf dargestellten "Bereiche zum Schutz der Natur" vorgesehen.

Darüber hinaus sollen aus Gründen des Biotopverbundes zumeist innerhalb der vorhandenen großflächigen Landschaftsschutzgebiete Bachtäler, strukturreiche kleinere Waldbestände, schutzwürdige Biotope sowie Luftschutzstollen und kleinere Steinbrüche als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden.
Gleichzeitig erfolgt für das gesamte Kreisgebiet eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage, eine Überarbeitung der allgemeinen Regelungen für Entwicklungsziele, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile sowie die Einarbeitung von Änderungen aus Plausibilitätsgründen.

In Ratingen soll außerdem der derzeit unter Landschaftsschutz stehende Silbersee wegen der hier vorkommenden seltenen Tier- und Pflanzenarten als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Um bereits bei der Erarbeitung des Planentwurfes die Interessen der Bürger zu berücksichtigen, ihnen die Gründe der Planung zu erläutern, Planungsalternativen zu entwickeln und so eine möglichst fachgerechte Entscheidung vorzubereiten, gibt der Kreis in Rahmen der sogenannten "frühzeitigen Bürgerbeteiligung" allen interessierten Bürgern die Gelegenheit, sich über die beabsichtigten Planänderungen zu informieren, gegebenenfalls Anregungen und Bedenken vorzubringen und so aktiv an der Gestaltung ihrer Umwelt mitzuwirken.

Zu diesem Zweck liegen die Karten und textlichen Erläuterungen zum Änderungsentwurf zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichts vom 1. bis 30. September (montags bis donnerstags von 9.00 bis 12:00 Uhr und von 13.30 bis 16:00 Uhr, freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr) im Planungsamt des Kreises Mettmann, Verwaltungsgebäude 3, Am Kolben 1 in Mettmann, Zimmer 3.322 (3. Etage) öffentlich aus. Unter Tel. 02104/99-2811, -2809, 2632 oder -2812 kann auch ein individueller Termin für die Einsichtnahme vereinbart werden.

Die Änderungsunterlagen können während des Offenlagezeitraums auch auf der Internetseite des Kreises Mettmann unter www.kreis-mettmann.de eingesehen und heruntergeladen werden. Ein Link auf der Startseite unter "Top-Themen und Dienstleistungen" leitet auf die entsprechende Seite. Anregungen oder Bedenken können sowohl unmittelbar während der Einsichtnahme in Mettmann schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden als auch bis zum 30. September schriftlich an den Landrat des Kreises Mettmann, Planungsamt, Untere Landschaftsbehörde, Postfach, 40806 Mettmann, E-Mail LP-Aenderung-2016@kreis-mettmann.de gesendet werden. Name und Anschrift des Absenders sollen dabei vollständig zu ersehen sein. Die Eingaben sollen zudem näher begründet sein und einen eindeutigen Bezug zu bestimmten Inhalten des Änderungsverfahrens haben.

(Schaufenster Mettmann)