Farbmarkierungen der Kirmes sind immer noch zu sehen
Mettmann · Die Mettmanner Kirmes ist mittlerweile schon einige Wochen her. Die meisten Mettmanner haben schöne Erinnerungen an dieses ganz besondere Fest. Eher unschön sind hingegen die "Erinnerungen", denen Passanten in Mettmann immer noch an mehreren Stellen begegnen.
Ob an der Schwarzbachstraße direkt am Jubiläumsplatz oder - ganz krass - auf dem Königshofplatz, gelbe Markierungsfarbe zeigt auch fast vier Wochen nach der Kirmes noch genau, wo sich diverse Fahrgeschäfte und Buden befunden haben. Einem Mettmanner Juristen, der hier nicht genannt werden möchte, ist dies ebenfalls aufgefallen, so dass er die Stadt Mettmann kontaktiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert hat. Er schreibt, adressiert an die Stadtverwaltung: "Beim Aufbau der Johanniskirmes wurde im Bereich Am Königshof Leuchtfarbe versprüht. Das erst im Vorjahr (!) neu verlegte Pflaster wurde hierdurch dauerhaft massiv verunreinigt. Teilweise finden sich dort auch ganze Schriftzüge, etwa neben der Treppe zum Lavalplatz. Als Verursacher kommen Organisatoren der Kirmes oder Mitarbeiter der Stadt in Betracht. Ich erwarte, dass die Stadt Mettmann diese 'Täter' ermittelt und bei ihnen Regress nimmt. Bitte unterrichten Sie mich als Mettmanner Steuerzahler über das Ergebnis Ihrer Prüfungen."
Kurt-Werner Geschorec vom Bauamt der Stadt äußert sich: "In der Tat ist es unschön, dass hier beim Kirmesaufbau durch Farbmarkierungen Verunreinigungen entstanden sind. Es ist indessen im Nachhinein nicht feststellbar, wer diese Markierungen aufgebracht hat — städtische Mitarbeiter waren es nicht. Auf jeden Fall wird dieser Sachverhalt in einer Nachbesprechung mit den Verantwortlichen der Kirmesaktion noch besprochen werden."
Zur Entfernung der Farbe sagt er: "Da es sich um Baustellenmarkierungsfarbe handelt, ist die optische Beeinträchtigung hingegen temporär, da sich die Farbe nach einiger Zeit ablöst."
Der Jurist hält diese Aussagen für "haltlose Ausflüchte". Er sagt: "Nach mehreren Regengüssen in den letzten Wochen ist ein Dauerschaden erwiesen. Wenn kein Mitarbeiter der Stadt das verursachte: Bleibt der Veranstalter der Kirmes. Niemand sonst hatte nach Sachlage wohl Anlass, diese Stellflächen zu kennzeichnen. Warum nimmt die Stadt hier nicht Regress? Wenn man schlichte Dummheit und keinen Vorsatz des 'Schmierfinken' unterstellt: Hier würde ggf. der Haftpflichtversicherer des Veranstalters für den Schaden eintreten. Vorausgesetzt natürlich, der veranstaltende Schützenverein hat eine Versicherung..."