Unfall an der Bibelskirch Eingeklemmt und schwer verletzt

Mettmann · Am Sonntagabend, 13. Januar, kam ees gegen 18.45 Uhr in der außerörtlichen Kreuzung "Bibelskirch" an Meiersberger Straße (L422)/Rohdenhauser Straße (L426)/Obschwarzbach, an der Ortsgrenze von Mettmann und Wülfrath, zu einem schweren Verkehrsunfall.

Zur Unfallzeit befuhr eine 55-jährige Frau aus Wülfrath mit ihrem silbergrauen Mini Countryman die Rohdenhauser Straße, aus Richtung Flandersbach kommend, in Fahrtrichtung Mettmann. Beim Einfahren in die Kreuzung unterschätzte sie bei Dunkelheit und Regen sowohl Entfernung als auch Geschwindigkeit eines roten Chevrolet Matiz, dessen 44-jährige Fahrerin aus Mettmann die Meiersberger Straße vorfahrtberechtigt in Richtung Ratingen befuhr. Deshalb kam es im Kreuzungsbereich zur schweren Kollision der beiden Fahrzeuge. Hierbei wurde die 44-jährige Matiz-Fahrerin in ihrem total zerstörten PKW eingeklemmt und schwer verletzt.

Polizei und Rettungsdienst wurden alarmiert, die Mettmanner Feuerwehr entsendete einen Rüstzug, einen Rettungs- und einen Notarztwagen der Feuerwehr Mettmann sowie einen Rettungswagen der Feuerwehr Ratingen zum Einsatzort. Die Unfallstelle wurde komplett gesperrt. Die Feuerwehr leuchtete den Unfallort großflächig aus. Die schwerverletzte Mettmannerin musste mit schwerem Gerät aus ihrem Fahrzeug befreit und geborgen werden. Dazu wurde das Dach des Chevrolets entfernt, um eine schonende Befreiung mit medizinischer Versorgung durchführen zu können. Nach ca. 20 Minuten konnte die Patientin aus ihrer Zwangslage befreit und vom Rettungsdienst einem Fachkrankenhaus zugeführt werden. Die 55-jährige Unfallverursacherin blieb nach eigenen Angaben unverletzt.

Die zwei nicht mehr fahrbereiten Unfallfahrzeuge wurden geborgen und abgeschleppt. Der entstandene Gesamtsachschaden summiert sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 15.000 Euro.

Für die Dauer der Rettungs-, Bergungs-, Unfallaufnahme- und Aufräumarbeiten blieb die Unfallstelle bis gegen 20.15 Uhr voll gesperrt. Hierdurch kam es aber nur zu geringen Verkehrsstörungen. Der anlaufende Verkehr wurde um- und abgeleitet, der öffentliche Personennahverkehr informiert.