Doppelhaushalt 2015/2016 vom Landrat genehmigt

Mettmann · Mit Verfügung vom 29.04.2015 hat der Landrat das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept der Stadt Mettmann genehmigt und von der Haushaltssatzung für die Jahre 2015 und 2016 Kenntnis genommen.

In seiner Verfügung weist der Landrat darauf hin, dass das vorgelegte Zahlenwerk der Stadt Mettmann nach wie vor die äußerst angespannte Haushaltssituation widerspiegelt. Die Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2016 stelle zwar grundsätzlich eine positive Entwicklung dar. Dennoch müsse sich die hiermit verbundene Euphorie zunächst in Grenzen halten, da auch die aktuellen Planungen mit nicht abschließend kalkulierbaren Unwägbarkeiten und deutlichen Risiken behaftet sind.

Der Stadt Mettmann müsse zudem bewusst sein, dass Spielräume für zusätzliche Aufwendungen bzw. Auszahlungen, insbesondere im freiwilligen Leistungsspektrum unter Berücksichtigung des Risikoszenarios nicht bestehen. Die Finanzverantwortlichen aus Politik und Verwaltung seien ausdrücklich gefordert, zunächst die beschlossenen verbindlichen Ziele des HSK umzusetzen, um das vorrangige Ziel eines erstmalig wieder ausgeglichenen Haushaltes im Jahr 2016 zu realisieren. Hierzu bestehe für die Stadt Mettmann auch weiterhin das Erfordernis einer ungebremsten, alle Bereiche des städtischen Leistungsspektrums umfassenden Haushaltskonsolidierung.

(Schaufenster Mettmann)