Die Stadt äußert sich zu "Spendensammlungen"
Mettmann · Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit kein Sammlungsgesetz oder eine ähnliche Vorschrift. Deshalb ist es nicht genehmigungspflichtig, für gemeinnützige Zwecke zu sammeln.
Wer bei Straßen- und Haussammlungen um eine Spende gebeten wird, ist in der Regel nicht in der Lage vor Ort zu prüfen, ob es sich um einen seriösen Sammler handelt; gleichzeitig ist der Angesprochene gezwungen, sofort zu entscheiden, ob er eine Spende geben oder eine Fördermitgliedschaft eingehen möchte.
Spender sind zunehmend selbst dafür verantwortlich, sich verlässliche Informationen über die Seriosität der Spendensammler zu verschaffen. Auskünfte zu gemeinnützigen Sammelorganisationen kann das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) in Berlin geben. Dieses Institut gibt auch ein Spenden-Siegel-Bulletin heraus, das kostenlos dort angefordert werden kann.
Nähere Informationen erhalten Sie über nachfolgenden Link:
www.dzi.de/spenderberatung/das-spenden-siegel/
Auf seiner Website führt das DZI Organisationen namentlich auf, von deren Förderung ausdrücklich abgeraten wird.
www.dzi.de/spenderberatung/das-dzi-rat-ab/das-dzi-warnt/
www.dzi.de/spenderberatung/das-dzi-rat-ab/nicht-forderungswurdig/