Vorsicht vor illegalen oder selbstgebastelten Böllern und Raketen
Kreis · Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann rät, in der anstehenden Silvesternacht nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksartikel zu benutzen.
"Insbesondere über das Internet werden immer wieder illegale Böller und Raketen gekauft, die eine unberechenbare Wirkung haben. Wer diese verbotenen Pyrotechnikartikel zündet, riskiert seine Gesundheit und sogar sein Leben", warnt Minister Laumann.
Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht zu schweren Unfällen, bei denen Menschen Augenlicht, Hörvermögen oder Hände verlieren. Die Ursache ist meist: ein zu leichtfertiger Umgang mit gefährlichen Knallkörpern. Verbraucher können geprüftes und zugelassenes Feuerwerk unter anderem am CE-Kennzeichen und der Kennnummer der Prüfstelle erkennen. Der Kauf im namhaften Einzelhandel gibt zusätzlich Sicherheit.
Auch in diesem Jahr sind wieder die Expertinnen und Experten der Bezirksregierungen unterwegs, um gefährliches Feuerwerk aus dem Verkehr zu ziehen, bevor es in die Hände der Verbraucher gelangt. Dabei kontrollieren sie auch die Einhaltung der Vorschriften für den Verkauf von Feuerwerk. Feuerwerksartikel der Kategorie F2 (Raketen, Kanonenschläge, Böller) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft oder weitergegeben werden.
Der Verkauf ist in diesem Jahr vom 28. bis zum 30. Dezember erlaubt, das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Beim Kauf und Zünden von Feuerwerksartikeln sollten folgende Tipps beachtet werden:
· beim Kauf auf das CE-Kennzeichen achten
· Sicherheitshinweise genau lesen und beachten
· Sicherheitsabstand, insbesondere zu Personen, einhalten
· Böller nach dem Anzünden sofort wegwerfen
· sich nach dem Zünden von Raketen und Fontänen schnell entfernen
· bei Raketen auf eine sichere "Abschussrampe" achten.
· Raketen und Fontänen nie unter Vordächern, Bäumen etc. zünden
· "Blindgänger" nie erneut zünden — am besten mit Wasser übergießen
· Keine Basteleien mit Feuerwerkskörpern — dies ist eine häufige Unfallursache
· Fenster und Türen geschlossen halten, damit angezündete Feuerwerkskörper nicht in das Gebäude gelangen können
· Haustiere in einen möglichst ruhigen Raum bringen
Einen Handzettel mit den wichtigsten Tipps stellt das Ministerium kostenlos zur Verfügung www.mags.nrw/broschuerenservice.
Weitergehende Informationen sind auch bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erhältlich www.bam.de/.