Als man sich daraufhin sofort um den gestürzten Zweiradfahrer kümmerte, stellte man fest, dass dieser nur sehr leicht verletzt war, aber deutlich feststellbar unter Alkoholeinfluss stand. Die Zeugen informierten umgehend die örtliche Polizei, welche die Fahrtauglichkeit des Fahrradfahrers prüfte. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von rund 2,3 Promille (1,15 mg/l). Deshalb leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gegen den 57-Jährigen ein. Eine trotz Feiertag schnell erreichte Richterin ordnete die ärztliche Entnahme einer Blutprobe beim Beschuldigten zur Beweisführung im Strafverfahren an.
Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen durfte der Hildener seinen weiteren Heimweg nur zu Fuß antreten. Das beim Sturz unbeschädigt gebliebene Pedelec wurde gesichert untergestellt.