Der Fiesta kam nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte neben der Straße frontal gegen einen Laubbaum. Geschützt durch Sicherheitsgurt und ausgelöste Airbags verletzte sich der Unfallfahrer dabei nur leicht. An seinem nicht mehr fahrbereiten Fahrzeug und am Baum entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von mindestens 3300 Euro.
Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellten die Beamten Hinweise für eine Fahruntauglichkeit des jungen Fahrers fest, die auf Drogen- und Alkoholkonsum hindeuten. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,2 Promille (0,61 mg/l). Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Zur Beweisführung ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft die ärztliche Entnahme gleich mehrerer Blutproben an, da auch der Konsum von illegalen Drogen aktuell noch nicht ausgeschlossen werden kann.
Der nicht mehr fahrbereite Fiesta wurde von einem örtlichen Unternehmen geborgen und abgeschleppt. Die weitere Betreuung des 19-jährigen Unfallfahrers, der sich erst später eigenständig in ambulante ärztliche Behandlung begeben wollte, übernahmen Angehörige. Dem Beschuldigten wurde jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt. Den Führerschein des jungen Fahrers konnte die Polizei nicht sofort sicherstellen, da das Dokument nicht mitgeführt wurde.