Nicht nur einen Zivilwagen der Polizei überholt!
Kreis · Ausgerechnet ein Zivilfahrzeug der Kriminalpolizei überholte ein 46-jähriger Motorradfahrer aus Meerbusch Donnerstagnacht gegen 4.30 Uhr.
Der Biker war auf seiner schwarzen Aprilia RSV 1000 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit innerorts auf der Bergischen Landstraße (L 403) in Langenfeld in Richtung Leichlingen unterwegs.
Für seinen Überholvorgang befuhr der rasante Zweiradfahrer zunächst die Linksabbiegerspur in Höhe der Straße Zur Schlenkhecke, im weiteren Verlauf auch die anschließende Sperrfläche. Als der Polizeiwagen daraufhin die Verfolgung aufnahm, stellte man fest, dass der Motorradfahrer die örtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Überschreitungen von 30 bis 50 Km/h vollkommen ignorierte. An den Auf- und Abfahrten der A542 missachtete der Aprilia-Pilot dann auch noch das schon lange Zeit leuchtende Rotlicht der dortigen Ampel. Nach nur kurzem Anbremsen setzte der Motorradfahrer seine Fahrt mit noch deutlicherer Geschwindigkeitsüberschreitung fort. Dabei wurden Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h festgestellt, wo maximal 70 km/h erlaubt waren.
Trotz Einsatz von Blaulicht und deutlichen Anhaltezeichen des Zivilwagens konnte die PS-starke Aprilia von der Polizei erst auf Leichlinger Stadtgebiet gestellt werden. Bei der Kontrolle des 46-jährigen Motorradfahrers räumte dieser auffallend bereitwillig alle ihm zur Last gelegten Verkehrsverstöße mit der Begründung ein, dass er eiligst auf dem Weg zur Arbeit sei und "mit allem gerechnet habe, nur nicht mit der Polizei". Die Beamten stellten dann weitere Auffälligkeiten im Verhalten des 46-jährigen Zweiradfahrers fest. Ein deshalb durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 0,9 Promille (0,46 mg/l). Da zudem der Verdacht des zusätzlichen Konsums illegaler Betäubungsmittel entstanden war, wurden zur Beweisführung im eingeleiteten Strafverfahren gleich mehrere Blutproben angeordnet und von einem Arzt durchgeführt. Den Führerschein des Beschuldigten stellte die Langenfelder Polizei sicher. Zusätzlich wurde dem 46-Jährigen bis auf Weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.