In Höhe Rheindorfer Straße stürzte der Mann ohne Fremdeinwirkung von seinem Gefährt. Die Polizeibeamten, die sich deshalb schnell um den Verunfallten kümmerten, stellten dabei sehr sofort fest, dass der 68-jährige Dreiradfahrer, der mit lallende Sprach angab unverletzt geblieben zu sein, sich aber nur schwankend auf den eigenen Beinen halten konnte, deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,6 Promille (0,81 mg/l).
Die Beamten leiteten daraufhin ein Strafverfahren gegen den 68-Jährigen ein. Die sofort eingeschaltete Staatsanwaltschaft ordnete zur Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe an, welche in der Langenfelder Polizeiwache durchgeführt wurde. Bevor der Beschuldigte anschließend wieder entlassen wurde, untersagten die Beamten dem Betrunkenen bis zur vollständigen Ausnüchterung ausdrücklich jedes weitere Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum. Eine Anordnung, die der Mann verstand und an die er sich offenbar auch hielt, als er seinen weiteren Heimweg zu Fuß antrat.