Landrat Hendele: „Richtige Entscheidung in Münster!"

Kreis · Nach der gestrigen mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren gegen die CO-Pipeline der Bayer AGkönnen sich die Gegner des Projektes wieder Hoffnungen auf ein Aus der Pipeline machen.

Ist erfreut über das Urteil aus Münster: Landrat Thomas Hendele.

Foto: CDU

Das Oberverwaltungsgericht in Münster ist von der Verfassungswidrigkeit des Rohrleitungsgesetzes überzeugt und bestätigt damit die Haltung des Kreises Mettmann, der betroffenen kreisangehörigen Städte und der Bürgerinitiativen. Als nächster Schritt wird nun eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ergehen.
"Mit der Entscheidung des OVG Münster sind wir dem Ziel, die Inbetriebnahme der CO-Pipeline endgültig zu verhindern, ein Stück näher gekommen", äußerte sich Landrat Thomas Hendele. "Ich begrüße die Entscheidung des Gerichts, das mit dem Vorlagebeschluss unsere Auffassung ein weiteres Mal untermauert. Wir danken vor allem den kreativen und unermüdlich kämpfenden Bürgerinitiativen. Gemeinsam mit den von uns unterstützten privaten Klägern und vielen Menschen in den kreisangehörigen Städten dürfen wir uns heute über einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die CO-Pipeline freuen."

(Schaufenster Mettmann)