Landeswahlausschuss stellt endgültiges Zweitstimmenergebnis für Nordrhein-Westfalen fest

Kreis · Der Landeswahlausschuss hat heute das endgültige Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl 2017 für Nordrhein-Westfalen festgestellt. Grundlage der Feststellungen des Landeswahlausschusses sind die Ermittlungen der 64 Kreiswahlausschüsse.

Insgesamt waren in Nordrhein-Westfalen 13.174.577 Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt. Davon gaben am 24. September 9.938.461 ihre Stimme ab. Die Anzahl der ungültigen Stimmen belief sich auf 85.084, es wurden insgesamt 9.853.377 gültige Zweitstimmen abgegeben. Diese verteilen sich wie folgt auf die Landeslisten der angetretenen Parteien:

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 3.214.013
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 2.557.876
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 744.970
DIE LINKE (DIE LINKE) 736.904
Freie Demokratische Partei (FDP) 1.293.052
Alternative für Deutschland (AfD) 928.425

Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) 43.580
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 21.287
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) 81.576
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 27.788
Ab jetzt …Demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen (Volksabstimmung) 9.631
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 12.044
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 6.425
Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP) 818
Allianz Deutscher Demokraten 41.251
Bündnis Grundeinkommen — Die Grundeinkommenspartei (BGE) 9.971
DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB) 12.202
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 2.217
Deutsche Mitte — Politik geht anders… (DM) 9.859
Die Humanisten (Die Humanisten) 5.991
Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung) 9.043
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) 73.941
V-Partei³ — Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³) 10.513

Zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses für die gesamte Bundesrepublik tritt der Bundeswahlausschuss am 12. Oktober 2017 in Berlin zusammen. Nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses wird der Landeswahlleiter die Bewerberinnen und Bewerber, die über die nordrhein-westfälischen Landeslisten in den 19. Deutschen Bundestag gewählt wurden, offiziell informieren. Die gewählten Bewerberinnen und Bewerber haben dann bis zur ersten Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2017 Gelegenheit, die Ablehnung des Mandats gegenüber dem Landeswahlleiter zu erklären. Eine formelle Annahme der Wahl ist nicht erforderlich.

(Schaufenster Mettmann)