Nach Ablauf der sechsjährigen Amtszeit als Kreisbrandmeister beziehungsweise stellvertretender Kreisbrandmeister waren die Ämter von Schams und Braunheim zum 1. Februar beziehungsweise 1. Januar 2021 neu zu besetzen. Gleichzeitig sollte auch die andauernde, sechsjährige Amtszeit des weiteren stellvertretenden Kreisbrandmeisters Schubert in eine unbefristete Amtszeit umgewandelt werden, da seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz eine unbefristete Bestellung vorgesehen ist.
Aufgrund der bisherigen äußerst positiven Erfahrungen mit der Amtsführung des bisherigen Kreisbrandmeisters und seiner beiden Stellvertreter hatte Landrat Thomas Hendele dem Kreistag vorgeschlagen, die Zusammenarbeit fortsetzen. Alle bisherigen Amtsinhaber haben erklärt, für ihre Funktionen weiterhin zur Verfügung zu stehen. Die erforderliche Anhörung der Leiter der Feuerwehren und des Bezirksbrandmeisters ergab einhellige Zustimmung zu den geplanten Ernennungen.
Der Kreisbrandmeister unterstützt den Landrat bei der Aufsicht über die öffentlichen Feuerwehren und bei der Durchführung der dem Kreis übertragenen Aufgaben. Bei Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren kann der Kreisbrandmeister die Leitung des Einsatzes übernehmen.