Kein Gefährt für den öffentlichen Straßenverkehr

Kreis · Am Dienstag kam einer Mountain-Bike-Streife des Verkehrsdienstes Mettmann an der Straße Trills in Erkrath-Hochdahl eine Frau auf einem sogenannten Electro-Scooter zügig entgegen.

Nicht geeignet für den Straßenverkehr
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An einer Ampel gelang es den beiden Beamten, das ungewöhnliche Kraftfahrzeug einzuholen und die 55-jährige Fahrerin, die keine Schutzkleidung trug, zu kontrollieren. Dabei stellten die Polizisten fest, dass das Fahrzeug optisch zwar einem Spielgerät für Kinder ähnelte, jedoch mit einem Elektroantrieb mit einer Nennleistung von 1600 Watt ausgerüstet war.

Bei einer Überprüfung der technisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit ermittelten die Beamten auf dem Rollenprüfstand eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Obwohl ein Warnhinweis auf dem Roller darauf aufmerksam macht, dass der Scooter nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, hatte die Frau ihn - trotz des fehlenden Versicherungsschutzes - in Betrieb genommen. Die Beamten leiteten ein entsprechendes Strafverfahren gegen die 55-Jährige ein. Weiterhin muss sich die Scooter-Fahrerin wegen eines Verstoßes gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung verantworten, da in diesem Fall ein Kfz in Betrieb genommen wurde, für das weder eine Betriebserlaubnis noch eine EG-Typgenehmigung besteht. Der Scooter verblieb im Eigentum der Beschuldigten, ihr wurde jedoch jede weitere Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr untersagt.

(Schaufenster Mettmann)