Jägerprüfung 2019: Bis 26. Februar anmelden

Kreis · Wer im April vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Jägerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens 26. Februar bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises einreichen.

Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Dem Antrag beizufügen ist ein amtliches Führungszeugnis, das am Tag der schriftlichen Prüfung nicht älter als sechs Monate sein darf, sowie eine von einer Vereinigung der Jäger (oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen) ausgestellte Bescheinigung (nicht älter als ein Jahr) über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (Mindestkaliber neun Millimeter).

Nachzuweisen ist außerdem die Teilnahme an einer vom Veterinäramt anerkannten Schulung zur sogenannten "kundigen Person im Umgang mit Wildfleisch". Der Nachweis über die Einzahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr (250 Euro) ist ebenfalls zusammen mit dem Antrag einzureichen.

Darüber hinaus müssen die Bewerber vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile: Der schriftliche Teil wird am 24. April im Kreishaus in Mettmann abgehalten, die Schießprüfung findet am 25. April in Wesel statt. Der mündlich/praktische Teil der Prüfung ist am 29. und 30. April ebenfalls bei der Kreisverwaltung in Mettmann vorgesehen.

Der schriftliche Teil muss im ersten Anlauf bestanden werden, für die Schießprüfung und den mündlich-praktischen Teil besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung (31. Juli und 1. August).

Weitere Informationen sowie Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung gibt es beim Kreis Mettmann, Untere Jagdbehörde, Düsseldorfer Str. 26 (Zimmer 1.177), 40822 Mettmann, Tel. 02104/99-1635, -1629, erhältlich und auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de.

(Schaufenster Mettmann)