Nun heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme der drei Gebietskörperschaften auf Vorschlag der Grünen, "dass den Regionalplanungsbehörden aufgegeben wird, bei den Bedarfsberechnungen für Wohnraum erstrangig im Innenbereich den öffentlich geförderten Wohnungsbau zu berücksichtigen unter besonderer Beachtung des regional- und lokalspezifischen Zuzugs von Menschen aus Krisenländern."
"Mit dieser Formulierung wollen wir sicherstellen, dass bezahlbare Wohnungen für alle Menschen zuerst dort entstehen, wo sie dringend gebraucht werden - in den innerstädtischen Bereichen," betont der Fraktionsvorsitzende im Mettmanner Kreistag, Dr. Bernhard Ibold. "Wir freuen uns, dass die anderen Fraktionen im Kreistag diese Formulierung mittragen, denn der LEP ist weit über die aktuellen Bedarfe hinaus eine wichtige Orientierungsrichtlinie," informiert Martina Köster-Flashar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, und unterstreicht: " Sozialer Wohnungsbau gehört nicht an den Rand der Städte. Solche Fehler der Vergangenheit sollten uns nicht wieder unterlaufen!"