Am Freitag, 6. Mai, nach Christi Himmelfahrt werden Zulassungen oder andere Anliegen in der Zulassungsstelle daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Diese Regelung gilt übrigens auch am Freitag nach Fronleichnam, dem 27. Mai.
Die Terminvereinbarung ist online unter www.kreis-mettmann.de, Rubrik Straßenverkehrsamt, möglich. Wer einen Termin vereinbart und alle erforderlichen Unterlagen dabei hat — was nötig ist, erfährt der Kunde ebenfalls vorab online — benötigt für die Erledigung seiner Angelegenheiten in der Zulassungsstelle in der Regel nur wenige Minuten.