Wegen der aktuell geltenden Hygienevorschriften der Coronaschutzverordnung des Landes NRW können insgesamt maximal 60 Personen für die Ersatzprüfung zugelassen werden. Hierbei wird nach Datum des Antragseingangs entschieden. Wer zugelassen ist, erhält eine schriftliche Einladung zur Prüfung.
Wer bei dem Ersatztermin im August nicht berücksichtigt werden kann, wird automatisch für die nächste Prüfung am 27. und 28. Oktober vorgemerkt und darüber auch schriftlich informiert.