Neue DGB-Analyse drei Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns DGB: Mindestlohn greift - mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Kreis · "Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich im Kreis Mettmann seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 positiv entwickelt."

Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Nach den aktuellsten Arbeitsmarktzahlen von Juni 2017 lag das Plus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Kreis Mettmann mit 8.326 bei 4,5 Prozent. (Vergleichszeitraum 31.12.2014 vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns). Damit gingen zum Stichtag im Kreis Mettmann 184.913 Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Die Anzahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten sank im gleichen Zeitraum jedoch nur um 919 (-2%) auf 45.718 Beschäftigte.

Für das kommende Jahr sieht Silke Iffländer, DGB-Kreisverbandsvorsitzende in Mettmann, dennoch Verbesserungsbedarf. "Im Jahr 2018 wird erneut über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns verhandelt. Dabei müssen die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verbessert werden. Das geht nur mit mehr Personal. Außerdem braucht es leichtere Kontrollen, etwa durch eine Vorschrift tagesaktueller Arbeitszeitdokumentationen oder eine Verwahrung der Unterlagen am Arbeitsort. Die bisherigen Regelungen bieten zu viele Einfallstore für Manipulationen", so Iffländer. "Wer aus Regeln vermeintliche Bürokratielasten macht, hat offenbar kein Interesse an der Einhaltung des Mindestlohns."

Die Parteien einer künftigen Bundesregierung fordert die DGB-Vorsitzende auf, "den Mindestlohn vor Angriffen zu schützen. Diskriminierende Ausnahmen sind zu beseitigen und weitere Rahmenbedingungen für einen existenzsichernden Mindestlohn müssen geschaffen werden."

(Schaufenster Mettmann)