An der Spitze der Minijobs standen im Kreis Mettmann im März 2017 folgende Tätigkeiten:
- Reinigung 8.152 Beschäftigte
- Büro und Sekretariat 5.589 Beschäftigte
- Verkaufsberufe 4.485 Beschäftigte
- Verkehr und Logistik 3.801 Beschäftigte
- Gastronomie 2.904 Beschäftigte
In der Sozialversicherung sind Minijobs eine Besonderheit, da für die Beiträge geringfügig Beschäftigter in die Sozialversicherung andere Regeln gelten als für regulär Beschäftigte. Das betrifft die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der DGB im Kreis Mettmann fordert von der Politik, Minijobs künftig nur noch zuzulassen, wenn die Arbeitgeber ab dem ersten Euro die vollen Sozialversicherungsbeiträge auf die erbrachten Arbeitsleistungen zahlen.
"Der Boom der Neben- und Minijobs zeigt, dass sich die Arbeitgeber hier ein Schlupfloch geschaffen haben, um aus den Sozialversicherungssystemen auszusteigen. Minijobs werden vor allem genutzt, um Steuern und Sozialabgaben zu vermeiden. Das aber verstärkt den Trend zu Billiglohn und Altersarmut. So erwirbt man nach 45 Jahren in einem Minijob bei gewerblichen Arbeitgebern und Versicherungsfreiheit nur einen Rentenanspruch von 163,61 Euro, so Berechnungen des DGB. Parteiprogramme, die auf eine Anhebung der Verdienstgrenze und die Ausweitung der Billigjobs zielen, bewirken einen Schaden für die Volkswirtschaft, die Sozialversicherungssysteme und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", so die Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Mettmann Silke Iffländer.
(Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit)