Neue Aufgaben für den Kreis Mettmann Das Prostituiertenschutzgesetz tritt am 1. Juli in Kraft

Kreis · Am 1. Juli tritt das "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen", kurz Prostituiertenschutzgesetz, in Kraft.

Darin werden die Rechte und Pflichten von Prostituierten und Gewerbetreibenden im Bereich der Prostitution geregelt. Zuständig für die daraus resultierenden neuen Aufgaben im Kreis Mettmann sind das Gesundheits- und das Ordnungsamt des Kreises. Als Kernelement wird mit dem neuen Gesetz eine Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsgewerben eingeführt. Die Inhaber müssen demnach nachweisen, dass sie gewerberechtlich zuverlässig sind. Darüber hinaus überprüft das Ordnungsamt des Kreises im Rahmen des Erlaubnisverfahrens auch das Betriebskonzept des Prostitutionsgewerbes.

Prostituierte und ihre Kunden müssen künftig dafür sorgen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome benutzt werden. Betreiber von Prostitutionsgewerben sind verpflichtet, auf die Kondompflicht hinzuweisen. Die Ausübung der Prostitution bleibt grundsätzlich erlaubnisfrei — allerdings müssen sich alle Prostituierten, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Kreisgebiet ausüben, beim Kreisordnungsamt anmelden und sich im Kreisgesundheitsamt gesundheitlich beraten lassen. Nach der Anmeldung und dem Beratungsgespräch erhalten die Prostituierten eine Anmeldebescheinigung mit Lichtbild.

Das Informations- und Beratungsgespräch dient vor allem dazu, den Prostituierten die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu erläutern und ihnen Informationen zur Absicherung im Krankheitsfall, zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft zu geben. Die Anmeldebescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Personen von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage zur Prostitution veranlasst oder die Prostituierten durch Dritte ausgebeutet werden. Anmeldung und gesundheitliche Beratung müssen regelmäßig wiederholt werden.

Zentrale Anlaufstelle ist die neu gegründete Beratungsstelle ProBe, Bismarckstr. 48, 40822 Mettmann, Tel. 02104/99-1607, - 1608, - 1609, E-Mail ProBe@Kreis-Mettmann.de. Am Montag, 3. Juli, nimmt die Beratungsstelle ihren Betrieb auf.

Weitere Information unter

(Schaufenster Mettmann)