Vorab müssen die Sorgeberechtigten der Impfung schriftlich zustimmen. Hierzu ist ein Einwilligungsbogen vom Robert Koch-Institut https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html und die Bescheinigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.kreis-mettmann-corona.de/Schnelle-Hilfe-FAQ/Impfung/ auszufüllen. Bei dem Impftermin sollte mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein.
Für die Kinder und Jugendlichen ist der Impfstoff von Biontech vorgesehen. Es ist kein Termin erforderlich. Je nach Personenaufkommen müssen sich Kinder und Jugendliche mit ihren Sorgeberechtigten gegebenenfalls auf Wartezeiten einstellen. Um dies weitestgehend zu vermeiden, bittet der Kreis Mettmann den Personalausweis oder Reisepass sowie den Impfausweis und den Einwilligungsbogen bereit zu halten.
Auch die niedergelassenen Kinderärzte impfen weiter und haben ausreichend Impfstoff zur Verfügung.