Co-Pilot war zu Untersuchungen im Universitätsklinikum Düsseldorf
Düsseldorf · Das Universitätsklinikum möchte die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzen, dass der Co-Pilot der Germanwings Flug 4U 9525 im Februar 2015 und zuletzt am 10. März 2015 als Patient im Universitätsklinikum Düsseldorf vorstellig geworden ist.
Es handelte sich um diagnostische Abklärungen. Einzelheiten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Krankenakten werden heute der ermittelnden Staatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben. "Wir möchten unsere Betroffenheit, unser Entsetzen und unsere Fassungslosigkeit über das Unglück zum Ausdruck bringen. Wir werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nachdrücklich und vorbehaltlos unterstützen. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen der in den Tod gerissenen Opfer der Flugzeugkatastrophe", sagt Prof. Dr. Klaus Höffken, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKD. Aus ermittlungstechnischen Gründen kann das UKD keine weiteren Auskünfte erteilen. "Meldungen, wonach Andreas L. wegen Depressionen in unserem Haus in Behandlung gewesen sei, sind jedoch unzutreffend", heißt es in einer Pressemitteilung des UKD.