Bis 17. Februar zur Jägerprüfung anmelden

Kreis · Wer im April vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Jägerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens 17. Februar bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises einreichen.

Dem Antrag beizufügen ist ein amtliches Führungszeugnis, das am Tag der schriftlichen Prüfung nicht älter als sechs Monate sein darf, sowie eine von der Landesvereinigung der Jäger ausgestellte Bescheinigung (nicht älter als ein Jahr) über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (Mindestkaliber neun Millimeter).
Nachzuweisen ist außerdem die Teilnahme an einer vom Veterinäramt anerkannten Schulung zur sogenannten "kundigen Person" im Hinblick auf Kenntnisse über frei lebendes Wild sowie über den Umgang mit erlegtem Wild. Der Nachweis über die Einzahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr (250 Euro) ist ebenfalls zusammen mit dem Antrag einzureichen.

Darüber hinaus müssen die Bewerber vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile: Der schriftliche Teil wird am 18. April bei der Kreisverwaltung in Mettmann (Düsseldorfer Str. 47, Raum 4.146) abgehalten, die Schießprüfung findet am 25. April in Neukirchen-Vluyn statt. Der mündlich/praktische Teil der Prüfung ist für die Zeit vom 20. bis 22. April bei der Kreisverwaltung in Mettmann vorgesehen.

Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung sind beim Kreis Mettmann, Untere Jagdbehörde, Düsseldorfer Str. 47 (Zimmer 4.219), 40822 Mettmann, Tel. 02104/991632, erhältlich und stehen auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-mettmann.de zum Herunterladen bereit.

(Schaufenster Mettmann)