Am hellichten Tage Bewaffneter Raubüberfall durch 13-Jährigen

Kreis · Am frühen Mittwochnachmittag, gegen 13.15 Uhr, kam es an der Bushaltestelle "Deller Straße" an der Nevigeser Straße in Velbert-Mitte zu einem bewaffneten Raubüberfall.

Ein 26-jähriger Velberter hatte dort gerade einen Bus der Linie 649 verlassen. Nach nur wenigen Metern auf dem Gehweg in Richtung Innenstadt wurde er von einem Jugendlichen angesprochen, der ebenfalls gerade den Bus verlassen hatte. Unter Vorhalt eines Messers bedrohte der Jugendliche das Opfer und forderte die Herausgabe der Geldbörse. Als der Überfallene sein Portemonnaie aushändigte, wollte der Räuber flüchten, wurde von dem 26-Jährigen aber zunächst noch festgehalten. Daraufhin wurde der Velberter von dem jungen Straftäter brutal zu Boden geschlagen und nochmals mit dem Messer bedroht. Danach flüchtete der Räuber mit der Beute zu Fuß in Richtung City-Park.

Aufmerksame Zeugen, die auf den Vorfall aufmerksam geworden waren, nahmen die Verfolgung auf und unterstützten die alarmierte Polizei bei deren schnellen Fahndungsmaßnahmen. Hierdurch konnte der Gesuchte nur wenige Minuten nach der Tat, noch tatortnah an der Sontumer Straße angetroffen und festgenommen werden, nachdem er dort in vorbildlichem Zusammenwirken gleich mehrerer Zeugen an der weiteren Flucht gehindert worden war und seine Beute bereits weggeworfen hatte.

Die Beute und ein vom Täter mitgeführtes Springmesser wurden sichergestellt, der 13-jährige Beschuldigte festgenommen und der örtlichen Kriminalpolizei übergeben, die ein Strafverfahren wegen bewaffnetem Raub gegen den jungen Velberter einleitete und diesen nach Durchführung erster polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen an seine Erziehungsberechtigten übergab.

Der 26-jährige Geschädigte wurde bei dem Überfall nur leicht verletzt und wollte sich nach Erstversorgung durch eine Rettungswagenbesatzung am Tatort erst später eigenständig in ambulante ärztliche Behandlung begeben. Durch den schnellen Festnahmeerfolg konnte ihm die geraubte Beute nur wenige Minuten nach der Tat bereits vollständig zurückgegeben werden.

(Schaufenster Mettmann)