Apotheken in Mettmann, Ratingen und Velbert stellen Medikamente selbst her Wenn die Pharmaindustrie nicht liefern kann...
Kreis · Jeder kennt industriell hergestellte und verpackte Fertigarzneimittel – ganz wichtig für die Arzneimittelversorgung sind aber auch von den öffentlichen Apotheken selbst hergestellte Arzneimittel, so genannte Rezepturarzneimittel.
Von den Apotheken in Nordrhein wurden davon 2018 rund 900.000 Rezepturen, wie beispielsweise Kapseln oder Salben, für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zubereitet. In Nordrhein-Westfalen waren es insgesamt rund 1,6 Millionen – im bundesweiten Vergleich wurden somit die meisten Rezepturarzneimittel von den öffentlichen Apotheken in NRW hergestellt.
Das ergab eine Auswertung von Verordnungen durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI). „Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen lebenswichtig, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosierung braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt“, erklärt Inge Funke, Pressesprecherin der Apotheker in Mettmann, Ratingen und Velbert.
Insgesamt liegt die Zahl der Rezepturarzneimittel allerdings noch höher, denn Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage des Patienten hergestellte Rezepturen sind in diesen DAPI-Daten noch nicht erfasst. Apothekerin Inge Funke: „Für den einzelnen Patienten individuell hergestellte Rezepturen schließen Versorgungslücken. Sie sind eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Darauf können und sollen unsere Patienten, insbesondere Kinder, nicht verzichten.“
Mit der Herstellung von Rezepturen leisten wohnortnahe Apotheken einen unverzichtbaren Beitrag zur Arzneimittelversorgung. Funke: „Zeitnah patientenindividuell Salben, Kapseln, Zäpfchen oder Säfte anfertigen – das geht nur in der Apotheke vor Ort. Der Prozess ist für die Apotheke sehr aufwändig, zeitintensiv und bedarf hoher Sachkenntnis. Leider wird der hohe Zeitaufwand nicht angemessen honoriert“, erklärt die Apothekerin.
„Die Rezepturherstellung gehört für die wohnortnahen Apotheken zu den so genannten „Gemeinwohlpflichten“, zu denen insbesondere auch der Nacht- und Notdienst gehört.“