Wer sich an diesem Tag erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden muss, hat keine Nachteile, wenn die Meldung am nächsten Tag erfolgt.
Telefonisch ist die Agentur für Arbeit auch am Rosenmontag und an Weiberfastnacht erreichbar: Die kostenfreien Service-Rufnummern sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 00 (für Arbeitnehmer) und 0800 4 5555 20 (für Arbeitgeber) erreichbar.