Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen: NGG fordert Nachbesserungen 2.100 Leiharbeiter im Kreis Mettmann sollen nicht länger „Beschäftigte 2. Klasse“ sein
Kreis · Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Leiharbeiter und Beschäftigte mit einem Werkvertrag sollen im Kreis Mettmann besser gestellt werden. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zur Begrenzung von Leiharbeit und Werkverträgen sei zwar ein "Schritt in die richtige Richtung", sagt Torsten Gebehart. Dem Geschäftsführer der NGG Düsseldorf-Wuppertal gehen die geplanten Änderungen aber nicht weit genug: "Die Politik muss endlich dafür sorgen, dass heimische Stammbelegschaften nicht dauerhaft durch Beschäftigte zweiter Klasse ersetzt werden", so Gebehart. Dabei sollten insbesondere die Betriebsräte "ein Wörtchen mitreden" können.
Im Kreis Mettmann gab es nach Angaben der Gewerkschaft im vergangenen Jahr rund 2.100 Leiharbeiter. Zehn Jahre zuvor waren es noch 870. "Leiharbeiter machen dabei oft genau den gleichen Job wie die Stammbelegschaft — nur für weniger Geld. Außerdem haben sie meist weniger Urlaub, häufig keine Extra- Alterssicherung und müssen manchmal in der Werkskantine auch noch höhere Preise bezahlen", kritisiert Gebehart. Besonders in der Fleischindustrie und in der Ernährungswirtschaft sei Leiharbeit weit verbreitet. Auch im Kreis Mettmann setzten viele Chefs mit "Billig-Jobs" darauf, Tarif- und Sozialstandards zu umgehen.
Dieses Kalkül stecke ebenfalls hinter den Werkverträgen. Hier wird der Mitarbeiter für eine bestimmte Tätigkeit, ein Gewerk, bezahlt. Torsten Gebehart: "Auch hier gehört Missbrauch zum Alltag. Es ist eine schlechte Ausrede, wenn Firmen immer wieder mit flexiblen Arbeitskräften für wechselnde Auftragslagen argumentieren und diese in Wahrheit wie Stammpersonal einsetzen."
Nach dem Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums soll die Leiharbeit künftig auf maximal 18 Monate begrenzt werden. Bei Werkverträgen soll stärker überprüft werden, ob dahinter nicht tatsächlich ein normales Arbeitsverhältnis steckt. "Aber damit diese Kontrolle wirklich funktioniert, brauchen die Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte. Sie müssen erkennen, ob ein Werkvertrag wirtschaftlich gerechtfertigt ist", fordert der NGG-Geschäftsführer. Ohne starke Arbeitnehmervertreter sei der Missbrauch von Leih- und Werkvertragsarbeitern nicht in den Griff zu bekommen.