Wanderausstellung des Landkreistags NRW 200 Jahre rheinische und westfälische Kreise

Kreis · Im Jahr 2016 konnten die rheinischen und westfälischen Kreise auf eine 200jährige Geschichte zurückblicken. Anlässlich diese Jubiläums haben Mitglieder des Arbeitskreises der Kreisarchive beim Landkreistag NRW (LKT) eine Wanderausstellung konzipiert.

Foto: Kreis Mettmann

Die Ausstellung tourt seit dem vergangenen Jahr durch die Kreise NRWs. Nachdem im Kreishaus sowie in den kreisangehörigen Städten im vergangenen Jahr eine Wanderausstellung zum 200jährigen Jubiläum des Kreises Mettmann zu sehen war, kann nun, vom 1. Bis 22. März, auch die Ausstellung des LKT im Kreishaus besucht werden. Die 26 Tafeln werden im Foyer sowie in der 6. Etage des Kreishauses jeweils montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr zu sehen sein.

Verbunden mit der Ausstellung wird es außerdem ein Gewinnspiel der GVV-Kommunalversicherung geben, in dem es Fragen zur Ausstellung zu beantworten gilt. Die Ausstellung zeichnet den Weg von der preußischen Obrigkeit zur bürgerlichen Selbstverwaltung nach.

Der in der Ausstellung betrachtete Zeitraum ist von extremen Umbrüchen und Verwerfungen geprägt: Die Folgen der napoleonischen Besetzung waren nach der Übernahme der Gebiete der Rheinlande und Westfalens durch Preußen infolge des Wiener Kongresses noch gut zu spüren. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die dem Königreich Preußen angehörenden Gebiete auch Teil eines Deutschen Reichs.

Der Erste und Zweite Weltkrieg sowie die Zeit des Nationalsozialismus brachten gewaltiges Leid, Elend und massive Veränderungen für die Menschen und das Staatswesen mit sich. Erst seit 1946 sind die Landesteile Rheinland und Westfalen in einem Bundesland vereint. Die Kreise haben in all diesen Jahren existiert und ihre Funktion als überörtliche Aufgabenträger effektiv wahrgenommen.

War der Aufgabenkreis in den Jahren unmittelbar nach 1816 noch so überschaubar, dass Freiherr vom Stein es hinreichend erschien, wenn dem Landrat lediglich wenige weitere Kräfte zur Seite standen, ist der Kanon der zu erledigenden Tätigkeiten, die Größe der zu verwaltenden Gebiete und die Zahl der zu versorgenden Bürger so stark angewachsen, dass Landräte in unseren Tagen zum Teil tausend und mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen haben. War der Landrat in den Gründungsjahren und bis ins 20. Jahrhundert hinein vor allem ein ausführendes Organ des preußischen Königs in Berlin, versteht er sich heute als Verteidiger und Vorkämpfer der kommunalen Selbstverwaltungsfreiheit.

(Schaufenster Mettmann)