Stallpflicht für Geflügel für weite Teile des Kreisgebietes aufgehoben
Kreis · Nach einer aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes hat der Kreis Mettmann jetzt die zum Schutz vor der Geflügelpest am 21. Dezember getroffene kreisweite Anordnung zur Aufstallung von Geflügel für weite Teile des Kreisgebietes wieder aufgehoben.
Aufrecht erhalten bleibt die Aufstallungspflicht allerdings für die Städte Velbert und Langenfeld sowie für Teile der Städte Erkrath und Hilden. Velbert und Langenfeld gelten als Gebiete mit hoher Geflügeldichte und werden deshalb weiterhin als besonders gefährdet eingestuft. Für Erkrath und Hilden gilt die Aufstallungspflicht lediglich für die Stadtteile, die nach dem positiven Befund bei einem Schwan am Unterbacher See im Januar als Beobachtungsgebiet ausgewiesen wurden. Die bislang vom Kreis erlassenen Verfügungen einschließlich einer Kartendarstellung des Beobachtungsgebietes sind auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de (Suchwort: Tierseuchenbekämpfung) abrufbar.