Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl bis 27. März einreichen Vier Landtagswahlkreise im Kreis Mettmann
Kreis · Für die Landtagswahl am 14. Mai ist der Kreis Mettmann in vier Wahlkreise eingeteilt:
· Wahlkreis 36 (Mettmann I) mit den Städten Langenfeld und Monheim sowie Teilen der Stadt Hilden
· Wahlkreis 37 (Mettmann II) mit den Städten Erkrath und Haan sowie Teilen der Städte Hilden und Mettmann
· Wahlkreis 38 (Mettmann III) mit den Städten Heiligenhaus und Ratingen
· Wahlkreis 39 (Mettmann IV) mit den Städten Velbert und Wülfrath sowie Teilen der Stadt Mettmann
Wahlvorschläge für diese Wahlkreise müssen bis zum 27. März schriftlich bei der Dienststelle des Kreiswahlleiters des Kreises Mettmann, Abteilung 32-3, Zimmer 4.253 oder 4.257, Düsseldorfer Straße 47, 40822 Mettmann, eingereicht werden. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Vordrucke sind ebenfalls dort erhältlich, können aber auch per E-Mail unter wahlamt@kreis-mettmann.de angefordert werden. Details zur Wahlkreiseinteilung und Einzelheiten zu den Voraussetzungen, die ein gültiger Wahlvorschlag erfüllen muss, sind auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de nachzulesen.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss am 30. März in öffentlicher Sitzung.