Die Zeugen informierten umgehend die örtliche Polizei, die den 45-Jährigen und das gesuchte Fahrzeug nur wenige Minuten später an der Langenfelder Halteranschrift antreffen und überprüfen konnte. Dabei bestätigte sich der Zeugenhinweis zur Alkoholisierung. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 3,2 Promille (1,61 mg/l).
Die Langenfelder Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den Langenfelder ein. Mit richterlicher Anordnungen wurde zur Beweisführung die ärztliche Entnahme von zwei Blutproben angeordnet und durchgeführt. Der Führerschein des Beschuldigten wurde auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft an Ort und Stelle beschlagnahmt. Parallel dazu untersagten die Beamten dem Beschuldigten ausdrücklich und bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge, bevor er wieder nach Hause entlassen wurde.